Aachen. Bei den Verhandlungen mit der E.ON AG über die Rücknahme der Beschwerde gegen die Ministererlaubnis hat Trianel, zusammen mit den anderen Beschwerdeführern aus dem Bereich der Stadtwerke, Zusagen bezüglich einer weiteren Verbesserung der Netzzugangsbedingungen im Bereich der Ruhrgas erreicht. Anliegend veröffentlicht Trianel diese Vereinbarung im Wortlaut.
Danach gibt es, wie schon in den ersten Stellungnahmen verlautbart, Verbesserungen im Bereich Bündelung von Transport- und Speicherverträgen, Vertragslaufzeiten, Transparenz in der Auslastung der Pipeline-Kapazitäten und die Möglichkeit der Weitervermarktung von Transportrechten.
„Solche Transportbedingungen konnten unmittelbar bindend nur bilateral vereinbart werden“, so Reinhard Goethe, Geschäftsführer der Trianel, „ aber es war das klare Verständnis in den Verhandlungen der E.ON und Ruhrgas mit den Beschwerdeführern, dass diese Bedingungen veröffentlicht werden und damit allen anderen Netznutzern im Ruhrgasbereich zu gute kommen.“
Das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot zwingt die E.ON/Ruhrgas dazu, Netzzugangsbedingungen, die einem Nutzer gewährt werden, allen anderen gleichermaßen anzubieten. Die getroffene Vereinbarung entfaltet ihre Wirkung schon ab dem 01. April 2003.
Nach Ansicht der Trianel verbessern diese Zugeständnisse die Möglichkeiten für den Gashandel deutlich, ersetzen jedoch sicher nicht die notwendige Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen durch eine Verbändevereinbarung Gas III.
Ihr Ansprechpartner:
Reinhard Goethe, Geschäftsführer
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