Lünen/Luxemburg. Ob die Klagebefugnisse von Naturschutzverbänden in Deutschland dem Europarecht entsprechen, darüber wird der Gerichtshof der Europäischen Union
am 10. Juni 2010 in Luxemburg öffentlich verhandeln. Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage des BUND gegen den Vorbescheid und die erste Teilerrichtungsgenehmigung für das Trianel Kohlekraftwerk Lünen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im März vergangenen Jahres den Beschluss gefasst, einzelne Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.
Manfred Ungethüm, Geschäftsführer der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH äußerte sich zufrieden über die Terminbekanntgabe: „Je zeitnäher eine Entscheidung des EuGH vorliegt, desto eher kann das Verfahren beim OVG Münster abgeschlossen werden.“ Da das OVG im März 2009 keine grundsätzlichen Einwände gegen den Kraftwerksbau formuliert hatte, geht Ungethüm davon aus, dass die Milliardeninvestition am Stummhafen ohne Zeitverzug fertig gestellt werden kann.
Unterdessen gehen die Arbeiten an der Kraftwerksbaustelle in Lünen planmäßig weiter. Das stählerne Kesselgerüst hat inzwischen die Höhe von 80 Metern erreicht, im April beginnt die Montage des Kesseldeckenträgers. Beim zweiten Kohlesilo wurde am Wochenende mit den Betonarbeiten begonnen, seine endgültige Höhe von 55 Metern soll das Silo noch vor Ostern erreichen. Mit der Inbetriebnahme des Kraftwerks rechnet Trianel im Herbst 2012.
(Zeichen 1561)
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