Fokus:Flex – Mit Flexibilitäten neue Geschäftspotenziale erschließen
Wir laden Sie herzlich zum persönlichen Austausch auf der E-world 2026 in Essen ein.
Lassen Sie uns über die Zukunft der Energiewende sprechen und warum es jetzt wichtig ist, den Fokus auf Flexibilität zu legen.
Die erneuerbaren Energien sind heute die tragende Säule unseres Energiesystems. Ihre Volatilität mit den starken Schwankungen in Verfügbarkeit und Marktpreisen stellt uns jedoch vor große Herausforderungen. Das Gelingen der Energiewende hängt jetzt entscheidend von der Flexibilisierung des Energiesystems ab. Gerade für regionale Versorger bietet grüne Flexibilität neue Geschäftspotenziale und attraktive Marktchancen.
Mit unserem neuen Ansatz Fokus:Flex wollen wir gemeinsam mit unseren Partnern die nächsten Schritte der Energiewende gestalten. Mit ihrer lokalen Verankerung sind Stadtwerke und Regionalversorger prädestiniert, sich als Flex-Manager ihrer Region zu positionieren und eine Vorreiterrolle einzunehmen. Auch in Industrie und Gewerbe gibt es Flexibilitätspotenziale, die systematisch erschlossen werden können.
Gern sind wir dabei Ihr Partner für praxisnahe Lösungen: Zum Beispiel bei der optimalen Integration der Erneuerbaren in die Beschaffungs- und Vertriebsportfolien und der optimalen Steuerung von Erzeugungsanlagen.
Auch im Geschäftsfeld der Batteriespeicher unterstützen wir Sie individuell: mit einer initialen Potenzialermittlung, einer gemeinsamen Projektentwicklung oder der Vermarktung im Rahmen einer Multi-Market-Strategie.
Tauschen Sie sich mit unseren Expertinnen und Experten auf der E-world darüber aus, wie wir Ihr Unternehmen für nachhaltigen Erfolg im Transformationsprozess stärken können.
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Ihr Trianel Team
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Frank Neubauer
Bereichsleiter Vertrieb & Marketing
Wichtige Hinweise zu Compliance
Aus Gründen der Transparenz möchten wir Sie auf einen weiteren Aspekt hinweisen: Die Themen Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme stehen zunehmend im Fokus der Öffentlichkeit. Wir wollen jedwede Verunsicherung bei unseren Veranstaltungen und Einladungen vermeiden.
Sofern Sie Amtsträger im Sinne des § 11 StGB sind steht die Einladung unter dem Vorbehalt, dass die für Sie zuständige Behörde der Teilnahme an der Veranstaltung zustimmt. Mit der Annahme der Einladung bestätigen Sie uns, die entsprechende Zustimmung erhalten zu haben.
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