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Im Studydrive Podcast spricht unsere Kollegin Maike Kalthöfer über ihre Arbeit und ihren Werdegang als Managerin für Kraftwerks- und Speichereinsatz bei Trianel.

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30.01.2020

Trianel: Vertrauensschutz für kommunale Milliarden-Investitionen

Kohleausstieg belastet Stadtwerke unverhältnismäßig

30.01.2020. Aachen. Der seit dem 29. Januar 2020 vorliegende Entwurf der Bundesregierung zum „Kohleausstiegsgesetz“ widerspricht den klimapolitischen und energiepolitischen Zielen. Er benachteiligt insbesondere kommunale Investitionen in die Versorgungssicherheit und den Klimaschutz aus den letzten 15 Jahren. „Stadtwerke stehen zum Kohleausstieg bis 2038. Aber der Ausstieg muss fair gestaltet sein und den Einstieg in den stärkeren Ausbau der Erneuerbaren ermöglichen. Enteignungsgleiche Regelungen für hochmoderne und effiziente Steinkohlekraftwerke erschüttern die Planungssicherheit für ein modernes Energiesystem und verstoßen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Schlimm genug, wenn der Kohleausstieg nicht im Einklang mit dem Klimaschutz erfolgt, da moderne Steinkohlekraftwerke vor alten Braunkohlekraftwerken abgeschaltet werden sollen. Vor allem darf der Kohleausstieg aber nicht im Widerspruch zum Vertrauensschutz für Großinvestitionen mit einer Betriebsdauer von 40 Jahren stehen“, hebt Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung der Stadtwerke-Kooperation Trianel hervor.

 

Sven Becker erinnert daran, dass insbesondere kommunale Energieversorger, mit ausdrücklicher Unterstützung der Politik, zwischen 2005 und 2010 erheblich in die Modernisierung des deutschen Kraftwerksparks investiert haben. „Diese Investitionen in Milliardenhöhe würden mit dem jetzt vorliegenden Entwurf und den darin vorgesehenen entschädigungslosen Abschaltungen bis spätestens 2033 entwertet werden und besonders kommunale Investoren erschüttern. „Dies stellt einen Vertrauensbruch in den Investitionsstandort Deutschland dar, den wir nicht akzeptieren und rechtlich prüfen werden“, so Becker. 

 

Dietmar Spohn, Aufsichtsratsvorsitzender der Trianel GmbH und Sprecher der Geschäftsführung der Stadtwerke Bochum, hebt hervor: „Das Vorgehen der Bundesregierung widerspricht dem Klimaschutzgedanken und benachteiligt insbesondere junge Steinkohlekraftwerke, die bis 2033 noch nicht einmal ihre Baukosten zurückverdient haben werden. Mit dem vorliegenden Entwurf wird eine Ungleichbehandlung zwischen Steinkohle und Braunkohle geschaffen, die so nicht hinnehmbar ist. Wir fordern daher eine Gleichbehandlung der Steinkohlekraftwerke, für deren Stilllegungen ebenfalls Entschädigungen gezahlt werden müssen. Die Regelungen sollten dahingehend verändert werden, dass wie bei der Braunkohle angemessene Entschädigungsleistungen vorgenommen werden.“

 

Während die Braunkohlebetreiber für die Stilllegung ihrer bis zu 60 Jahre alten Kraftwerke mit rund 4,35 Milliarden Euro entschädigt werden sollen, sollen Steinkohlekraftwerke ab 2026 entschädigungslos aus dem Markt genommen werden. So wie es Gespräche mit den Braunkohlebetreibern gegeben hat, sollte im Sinne der Gleichbehandlung auch Steinkohlebetreiber die Möglichkeit gegeben werden mit der Bundesregierung über die Herausforderungen ihrer Standorte zu verhandeln.  

 

Allein Trianel hat gemeinsam mit Stadtwerken in den letzten 15 Jahren rund 5 Milliarden Euro in den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Modernisierung des deutschen Kraftwerkspark investiert. Diese Investitionen sind im Vertrauen auf den Markt und die Planungssicherheit regulatorischer Vorgaben getätigt worden. „Die Energiewende wird nur gelingen, wenn auch in den Umbau des Energiesystems investiert wird. Dafür benötigen wir einen verlässlichen Rahmen, der getätigte und künftige Investitionen schützt“, hebt Sven Becker hervor. 

 

Die Stadtwerke-Kooperation Trianel betreibt seit 2013 eines der modernesten und effizientesten Steinkohlekraftwerke in Europa. 28 Stadtwerke und kommunale Energieversorger sind am Trianel Kohlekraftwerk in Lünen beteiligt. Das Trianel Kohlekraftwerk Lünen wurde für eine Betriebszeit von 40 Jahren geplant. 2033 würde das Kraftwerk bereits nach 20 Betriebsjahren (2013-2033) abgeschaltet werden – deutlich vor Erreichen des Endes der technischen Lebensdauer.

 

Ansprechpartner:

 

Dr. Nadja Thomas, Pressesprecherin
Fon +49 241 413 20-466 | Mobil +49 160 96 37 04 56 | E-Mail n.thomas@trianel.com 

 

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