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Fallstricke des nationalen Emissionshandels überwinden
Handel , Portfoliomanagement , Belieferung von Endkunden 17.12.2020

Fallstricke des nationalen Emissionshandels überwinden

Der Inhalt des Gesetzes ist so sperrig wie der Name: Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG. Ab 01.01.2021 werden damit die nicht vom europäischen Emissionshandelssystem ETS erfassten CO2-Emissionen bepreist. Zunächst werden die zu erwerbenden Zertifikate einen Fixpreis haben, der bis 2025 linear ansteigt. Für das Jahr 2026 ist eine Preisspanne mit Ober- und Untergrenze vorgesehen. Ab Jahr 2027 soll ein freier Handel etabliert sein. Damit steigt Deutschland in ein nationales Emissionshandelssystem ein. 

Eingezogen wird die Umlage aber nicht vom Verbraucher, sondern von den Lieferanten, vom Gesetz „Inverkehrbringer“ genannt. Betroffen vom BEHG sind daher Unternehmen, die Heizöl, Erdgas und Treibstoff unversteuert beziehen und dann an Endkunden vertreiben – also auch Stadtwerke.

Der nationale Emissionshandel ist zeitlich in zwei Phasen gegliedert: In der ersten Phase von 2021 bis 2025 sind die CO2-Zertifikate mit einem festen Preis pro Tonne zu beziehen. Dieser feste Zertifikatepreis startet 2021 bei 25 Euro pro Tonne CO2 und steigert sich jährlich bis auf 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025. Ab 2026 beginnt dann voraussichtlich die Handelsphase des nationalen Emissionshandelssystems. Dabei müssen die betroffenen Unternehmen ihre Zertifikate in einer Auktion ersteigern. Der Handel orientiert sich dabei voraussichtlich am europäischen Emissionshandelssystem ETS.

BEHG verteuert Gasversorgung

Die Kosten für den Erwerb der Zertifikate führen bei der Beschaffung von Erdgas umgerechnet zu Mehrkosten von ca. 5 Euro/MWh im Jahr 2021, also 0,455 Ct/kWh.

Durch die jährlich festgelegte Anhebung des Zertifikatepreises erhöhen sich die Erdgaspreise bis zum Jahr 2025 auf 1 Ct/kWh. Die Kosten dürfen Stadtwerke auf die Endkunden umlegen, jedoch höchstens 0,5 Ct/kWh im ersten Jahr.

 

Emissionshandel stellt Stadtwerke vor neue Aufgaben

Schätzungen gehen von rund 4.000 Unternehmen aus, die unter das neue BEHG fallen. Dazu gehören auch alle Stadtwerke, die Brennstoffe einkaufen und an Endkunden verkaufen, darunter auch viele, die zusätzlich eigene Wärmeerzeugungsanlagen kleiner 20 MW oder Erdgastankstellen betreiben. Das neue Gesetz trifft also zu einem großen Teil auch Unternehmen, die zuvor noch nichts mit Zertifikaten und Bepreisung von CO2 zu tun hatten. Der bürokratische Aufwand in Sachen BEHG ist dabei nicht zu unterschätzen.

Das Unternehmen muss unter anderem einen Prozess für den Abgleich von Vertriebsprognose, Bilanzierung und Energiesteueranmeldungen aufbauen, damit die CO2-Zertifikate kosteneffizient beschafft werden können. So können maximal 10 % der in 2021 erworbenen Zertifikate bis zum 30.09.2022 zum Festpreis von 2021, d.h. 25 €/t erworben werden.

Derzeit ist noch ungewiss, zu welchem Preis zu viel gekaufte Zertifikate verkauft werden können. Im Gegensatz zum ETS-System sind die CO2-Zertifikate nicht auf andere Lieferjahre übertragbar.

Daneben werden neue Berichtspflichten etabliert. Ab 2023 muss ein Überwachungsplan erstellt und an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) übermittelt und fortlaufend aktuell gehalten werden. Auf dieser Basis ist jeder Inverkehrbringer verpflichtet, jährlich zum 31.07. einen Emissionsbericht zu erstellen. Zwar gelten in den ersten beiden Jahren noch Vereinfachungen bzgl. dieser Berichtspflichten, nichtsdestotrotz sind Inverkehrbringer gut darin beraten, sich rechtzeitig mit dem BEHG auseinander zu setzen und sich im kommenden Jahr um eine qualifizierte elektronische Signatur sowie die Einrichtung eines Registerkontos für die Zertifikate, welches nach aktuellem Zeitplan im Frühjahr 2021 online gehen wird, kümmern.

Unternehmen können also viel falsch machen. Und das kann teuer werden: Bei Verstößen gegen die Pflichten, wie beispielsweise eine fehlerhafte Berichterstattung, können Geldbußen bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Damit es nicht soweit kommt, sollten sich Stadtwerke gut informieren, ob und wie sie betroffen sind. 

Beratung zum BEHG: make oder buy?

Die Aachener Stadtwerke-Kooperation Trianel unterstützt die Betroffenen bei dem Prozess. Sie bietet ein „Starter-Paket“ mit Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen an.

Dabei wird geklärt: make or buy? Inwieweit ist das betroffene Unternehmen in der Lage, die Vorgaben aus dem BEHG selbst zu stemmen und wann es hilfreich ist, sich einen Partner zu suchen?

So bereitet Trianel Stadtwerke auf das BEHG vor und begleitet diese in der Startphase:

  • Trianel analysiert anhand des Brennstoffeinsatzes, wie viele CO2-Zertifikate das Unternehmen benötigt. Die Energiesteueranmeldung gibt hier wichtige Hinweise.
  • Je nach Komplexität des Stadtwerkes wird untersucht, ob es mögliche Überschneidungen mit dem ETS – so genannte Doppelbelastungen – gibt oder ob andere Korrekturen vorzunehmen sind.
  • Weitere Unterstützung leistet Trianel bei der Erstellung von Überwachungsplan und Emissionsbericht sowie beim Endkunden-Pricing.
  • Möglich ist auch, dass die Aachener bei der Eröffnung des Registerkontos bei der DEHSt unterstützen und im Kundenauftrag Kauf, Verbuchung und Abgabe der Zertifikate vornehmen.
  • Ebenso untersucht Trianel die Auswirkungen auf die Beschaffungsstrategie und optimiert diese.
  • Trianel informiert den Kunden während der Projektlaufzeit regelmäßig über den aktuellen Fortschritt der Gesetzgebung und die daraus resultierenden Implikationen für den Kunden.

Die Stadtwerkekooperation Trianel kennt den europäischen Gasmarkt, den ETS und deren Rahmenbedingungen bestens. Beschafft sie doch schon seit Jahren über ihren Trading-Floor Erdgas für die Gesellschafter und Kunden und übernimmt zugleich die energiewirtschaftliche Abwicklung. Durch den Betrieb des Gaskraftwerkes in Hamm und des Steinkohlekraftwerkes in Lünen (beide in Nordrhein-Westfalen) hat das Unternehmen langjährige Expertise im europäischen Zertifikatehandel.

Ihre Ansprechpartner

Stefan Günther, Abteilungsleiter Beschaffungs-Portfoliomanagement Trianel GmbH

Stefan Günther

Abteilungsleiter Beschaffungs-Portfoliomanagement

Trianel Webmagazin

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