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MiFID II – Auswirkungen auf Stadtwerke
Risikomanagement 01.11.2017

MiFID II – Auswirkungen auf Stadtwerke

Für Stadtwerke, die u. a. im Energiehandel und in der Vermarktung bzw. Erzeugung von Strom tätig sind, ändert sich Anfang kommenden Jahres einiges. Die Handels- und Beschaffungsabteilungen sollten darauf vorbereitet sein. Am 3. Januar 2018 tritt das „Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz“ in Kraft, durch welches das europäische Gesetzespaket zur Finanzmarktregulierung in Deutschland umgesetzt wird. Dieses besteht aus der MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU – Markets in Financial Instruments Directive II)  und der MiFIR (EU-Verordnung Nr. 600/2014 – Markets in Financial Instruments Regulation). Es regelt den Umgang mit Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, neu, wovon auch die Energiewirtschaft maßgeblich betroffen ist. In der Energiewirtschaft kommen Derivate häufig bei der Vermarktung der Kraftwerkserzeugung oder Beschaffung von Energie im Rahmen des Risikomanagements zum Einsatz (Mengen- und/oder Preisabsicherung).

Was regelt die MiFID II?

Die MiFID II regelt im Umgang mit Finanzprodukten:

  • welche Produkte als Finanzinstrumente  im Sinne von MiFID II einzustufen sind,
  • welche Finanzprodukte als Derivate gelten, so dass für die betroffenen Produkte in Verbindung mit der EU-Verordnung EMIR (Nr. 648/2012) Meldepflichten zu erfüllen sind,
  • dass grundsätzlich alle Unternehmen, die mit Finanzinstrumenten handeln oder Bank- und Finanzdienstleistungen erbringen, einer Pflicht zur Erlangung einer Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) unterliegen, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen,
  • teils neugefasste Ausnahmeregelungen von der zuvor genannten Lizenzpflicht, und
  • die Einführung eines Positions-Reportings (maximal zulässige Handelspositionen).

Inwiefern könnte Ihr Unternehmen mit welchen Fristen betroffen sein?

Aus Sicht von Stadtwerken und Energiehandelsunternehmen dürfte neben dem Handel von Strom- und Gasderivaten der Handel mit Emissionszertifikaten der Hauptangriffspunkt für die Regelungen der MiFID II darstellen. Auch über Derivate zur Absicherung von Brennstoffpreisen im Rahmen des Nahverkehrs könnten Stadtwerke von den Regelungen der MiFID II betroffen sein.

Ob Ihr Unternehmen von der MiFID II betroffen ist, hängt stark von Ihrem Produktportfolio ab und bedarf ggf. einer Einzelfallprüfung. 

Was haben Unternehmen nun zu tun?

Gemäß der MiFID II sind Unternehmen, die mit Finanzprodukten gemäß MiFID II handeln, erstmalig zum 3. Januar 2018 und von diesem Zeitpunkt an jährlich dazu verpflichtet, eine Lizenz zu beantragen oder die Inanspruchnahme einer Nebentätigkeitausnahme bei der BaFin anzuzeigen. Erwartet wird, dass die meisten der betroffenen Unternehmen die Voraussetzungen der Nebentätigkeitsausnahme erfüllen dürften. Neben dem Antrag auf Nebentätigkeitsausnahme sollten als Nachweis entsprechende Berechnungen vorgenommen und der BaFin dargelegt werden. Ferner sind eventuelle Meldepflichten gemäß EMIR umzusetzen. Darüber hinaus sollte jedes Stadtwerk auch prüfen, ob sich im Einzelfall weitere Pflichten aus der MiFID II ergeben.

Bei der Übernahme Ihrer EMIR-Meldepflichten für Produkte gemäß MiFID II, welche mit der Trianel GmbH oder Trianel Finanzdienste GmbH abgeschlossen worden sind, steht Ihnen Trianel gerne als Dienstleister zur Seite. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand, über mögliche Derivate und die Vorgehensweise bei der Implementierung von MiFID II anhand der Umsetzung bei Trianel, auf Wunsch auch in einem Kunden-Workshop.

Ihr Ansprechpartner

Jan Drößler, Abteilungsleiter Risikomanagement Dienstleistungen Trianel GmbH

Jan Drößler

berät seit über zehn Jahren Stadtwerke im Risikomanagement in den Bereichen Enterprise Risk Management, Erzeugungsvermarktung, Energiehandel und -beschaffung sowie Energievertrieb und leitet die Abteilung „Risikomanagement Dienstleistungen“ bei Trianel. Als Experten auf ihrem Gebiet weisen er und sein Abteilungsteam umfangreiche Erfahrungswerte bei Aufbau, Implementierung und Anpassung von Risikomanagement-Konzepten bei Stadtwerken in Deutschland und der Schweiz auf.

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